Die Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen begrüßen ausdrücklich die Vorschläge des Bundeswahlbeauftragten zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung und zur Weiterentwicklung des Sozialwahlrechts. Am 4. Dezember 2025 fasste die Mitgliederversammlung ihres Dachverbands, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), einen entsprechenden Beschluss.
Bernhard Wagner, derzeitiger Vorsitzender der DGUV-Mitgliederversammlung, betont: „Die Selbstverwaltung positioniert sich klar für eine starke gesetzliche Unfallversicherung, die jederzeit verlässlich ist, den Menschen Schutz bietet und Sicherheit gewährleistet.“ Wesentliche Ziele sind dabei die Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, das Vermitteln von Basiswissen über das deutsche Sozialversicherungssystem in schulischen und außerschulischen Bildungsprogrammen sowie eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und Erweiterung der Kompetenzen innerhalb der Selbstverwaltung.
Im Abschlussbericht an das Bundesarbeitsministerium empfehlen Peter Weiß als Bundeswahlbeauftragter gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Doris Barnett eine deutliche Erhöhung des Anteils an Urwahlen in der Sozialversicherung – ohne jedoch auf eine Abschaffung der sogenannten Friedenswahlen zu drängen. Die DGUV befürwortet ausdrücklich den Fortbestand dieser Wahlform ohne Wahlhandlung.
Gabriele Axmann, wechselnde Vorsitzende der DGUV-Mitgliederversammlung, hebt hervor: „Es ist entscheidend sicherzustellen, dass alle Branchen und Berufsgruppen innerhalb der Selbstverwaltung ausgewogen vertreten sind. Nur so kann ein wirksamer Arbeitsschutz geschaffen werden, welcher praxisnah für sämtliche Unternehmen gestaltet wird.“ Diese ausgewogene Vertretung sei ausschließlich durch Friedenswahlen garantiert. Arbeitgeber wie Versicherte tragen aktiv dazu bei festzulegen, welche Anforderungen Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz erfüllen müssen.
Besondere Bedeutung misst man dem Vorschlag bei, die soziale Sicherungsselbstverwaltung ins Grundgesetz aufzunehmen. Wagner erklärt hierzu: „Selbstverwaltung sorgt maßgeblich dafür, dass Träger sozialer Versicherungen – einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung – nah am Menschen agieren können. Diese bedeutende Funktion sollte daher verfassungsrechtlich abgesichert sein.“ Axmann ergänzt: „Eine Änderung des Grundgesetzes würde es ermöglichen, per Verfassungsbeschwerde gegen Eingriffe in Rechte der Selbstverwaltung vorzugehen.“
Hintergrund zur Selbstverwaltung
Das Prinzip der Selbstverwaltung prägt wesentlich die gesetzliche Unfallversicherung. In den Gremien dieser Versicherungsträger sowie im Spitzenverband DGUV sind Arbeitgeber und Versicherte paritätisch vertreten – also mit gleicher Stimmenzahl. Die Zusammensetzung spiegelt dabei auch die Struktur ihrer Mitgliedsunternehmen wider (Dienstleistungsektor, Handwerk oder Industrie). Dieses Modell fördert nicht nur hohe Akzeptanz getroffener Entscheidungen sondern stärkt auch den direkten Bezug zwischen Sozialversicherungen und ihren Versicherten.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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