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Gesetzentwurf für Medizinregister: Fachkreise kritisieren unzureichende Finanzierung und fordern Nachbesserungen

by Nationales Register für angeborene Herzfehler e.V.
Dezember 22, 2025
in 15
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Das Bundesministerium für Gesundheit präsentiert mit dem Entwurf zum Medizinregistergesetz (MRG) erstmals einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für die Registerlandschaft in Deutschland. Fachleute begrüßen diesen Fortschritt, warnen jedoch eindringlich vor einer fehlenden langfristigen Finanzierung, die essenzielle Forschungsressourcen gefährden könnte. Besonders betroffen ist das Nationale Register für angeborene Herzfehler (NRAHF).

Seit über zwei Jahrzehnten bildet das NRAHF eine unverzichtbare Basis für die evidenzbasierte Behandlung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern – der häufigsten angeborenen Organfehlbildung. Mehr als 60.000 Betroffene vertrauen dem Register ihre Daten und Proben an, in der Hoffnung auf verbesserte Therapien und eine höhere Lebensqualität bis ins Erwachsenenalter.

Mit seiner umfangreichen Datentiefe und über 10.000 Biomaterialproben zählt das NRAHF zu den international bedeutendsten Forschungsressourcen seiner Art. Monatlich erscheint durchschnittlich mindestens eine peer-reviewte Publikation auf Grundlage dieser Daten, deren Erkenntnisse regelmäßig in nationale sowie europäische Leitlinien einfließen. Ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums stuft das NRAHF als Best-Practice-Register ein.

Gesetz schafft Struktur – aber keine finanzielle Sicherheit

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem ein zentrales Registerverzeichnis sowie die Qualifizierung von Registern durch ein „Zentrum für Medizinregister“ am BfArM vor. Ziel ist es, die Qualität zu steigern und Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern; jedoch fehlt eine verbindliche Regelung zur dauerhaften Finanzierung.

„Das Gesetz bietet zwar einen rechtlichen Rahmen, doch fehlt es an einer soliden finanziellen Basis“, erklärt Professor Anselm Uebing, Vorsitzender des NRAHF-Vorstands. „Wer Innovationen fordert, muss auch deren Umsetzung ermöglichen – ohne stabile Finanzierung sind diese Standards nicht haltbar.“

Druck auf Register wächst – private Förderer sichern Übergang

Die Situation beim NRAHF verdeutlicht diese Problematik: Seit 2025 steht das Herzregister erstmals seit mehr als zwanzig Jahren ohne staatliche Gelder da. Für Datenschutz-konformes Management und Digitalisierung werden jährlich etwa eine Million Euro benötigt; private Stiftungen halten derzeit wichtige Projekte wie KI-gestützte Datenerfassung am Leben.

Trotzdem droht der Verlust einer der größten Datenquellen zur Erforschung angeborener Herzfehler bei über 500.000 Betroffenen allein in Deutschland: „Ohne staatliche Absicherung riskieren wir den Verlust fundamentaler Grundlagen kardiovaskulärer Forschung“, warnt Dr.in Constanze Pfitzer vom wissenschaftlichen Direktorium des Registers.

Bürgerinitiative zeigt Wirkung – Förderantrag eingereicht

Sowohl Patientenorganisationen als auch Fachgesellschaften fordern seit Sommer gemeinsam mit dem NRAHF finanzielle Sicherheit durch politische Entscheidungen.
Über 15.400 Unterschriften unterstützten bereits die Bundestagspetition Jedes Herz zählt, ergänzt um weitere rund 38.000 Stimmen aus Online-Kampagnen und lokalen Aktionen.
Diese breite Unterstützung ermöglichte Gespräche mit dem Bundesministerium für Forschung (BMFTR), welche nun im Antrag zur Anschlussförderung münden.

Zukunftsperspektiven durch Vernetzung & Standards

Neben gesetzlicher Initiativen fördert die Bundesregierung verstärkt Vernetzung zentraler Forschungsstrukturen sowie gemeinsame Standards hinsichtlich Datenqualität und Interoperabilität.
„Dies eröffnet Chancen bestehende hochwertige Register wie das NRAHF als Pilotprojekte moderner Gesundheitsforschung einzubinden“, so Professor Uebing weiter.
Dank jahrzehntelanger Erfahrung im Umgang sensibler Patientendaten bietet das Projekt ideale Voraussetzungen dafür.

Lücke überbrückt – politische Weichenstellung bleibt offen

Noch appelliert das NRAHF an Politik & Parlament dringend verlässliche Finanzierungsmodelle umzusetzen.
Bis Februar kann der Petitionsausschuss entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Eine einmalige Spende ermöglicht aktuell den Weiterbetrieb bis Jahresbeginn dank Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK).
„Diese Hilfe verhindert einen Bruch in der Forschungsgeschichte“, betont Dr.in Pfitzer.

Parallel laufen Gespräche zwischen BMFTR sowie Bundestagsabgeordneten zur institutionellen Förderung weiter,
mit Ziel nachhaltiger Perspektiven basierend auf politischem Dialog. 
Professor Uebing fasst zusammen: „Die große öffentliche Resonanz zeigt gesellschaftliches Interesse an registerbasierter Forschung – jetzt gilt es verantwortungsbewusst Lösungen zu finden.“

Pressekontakt:

Nationales Register für angeborene Herzfehler e.V.
Wissenschaftskommunikation
Karin Lange
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel.: +49 30 45937277
Mobil: +49 175 2604260
E-Mail: presse@herzregister.de

Das Nationale Register ist Kernprojekt des Kompetenznetz Angeborene Herzfehler e.V.
https://www.competenznetz-ahf.de/
https://www.competenznetz-ahf.de/wir/presse/

Facebook-Seite des Nationalen Registers: https://www.facebook.com/herzregister/?ref=bookmarks

Tags: ForschungGesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikJedes Herz zähltMedizinMedizinregisterMedizinregisterdatennutzungMRGPetitionPolitik
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