„Die Aufteilung des Gebäudeenergiegesetzes in die Bereiche Gebäudemodernisierung und Neubau wäre aus technischer Perspektive äußerst vorteilhaft und zukunftsorientiert“, äußert sich Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), zur Ankündigung der Bundesregierung, ein neues Gesetz zur Gebäudemodernisierung einzuführen.
„Eine solche Trennung könnte als Katalysator für Innovationen fungieren und alle Aspekte wie Heizsysteme, Gebäudehüllen und technische Lösungen harmonisch miteinander verbinden. Dies würde es den Verbrauchern sowie Handwerkern und der Industrie ermöglichen, flexibler auf die Anforderungen der Wärmewende im deutschen Immobilienbestand zu reagieren. Es ist nicht notwendig, dass jedes Haus sofort eine neue Heizung benötigt; möglicherweise sind zuerst neue Fenster erforderlich. Der Bestand an Gebäuden ist sehr heterogen, weshalb es keine universelle Lösung gibt. Daher sollten Heizungssysteme, Gebäudehüllen und technische Komponenten gleichwertig gefördert werden“, fügt Hinrichs hinzu.
I. Gesetz zur Gebäudemodernisierung (Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWE)
Ein Gesetz für energetische Modernisierungen von Gebäuden könnte alternative Maßnahmen fördern, die technologieoffen sind – ähnlich dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg. Dazu zählen unter anderem Wärmerückgewinnungssysteme, Lüftungsanlagen sowie Dämm- und Fensteraustauschmaßnahmen. Dadurch könnte eine funktionale Synergie zwischen Heizsystemen, Gebäudehüllen und technischen Einrichtungen entstehen, die auch den bauphysikalischen Vorgaben entspricht. Zudem könnten so auch CO2-Emissionen von neu installierten Gasheizungen weiter reduziert werden.
Zusätzlich: Die Optionen zur Erfüllung des Anteils erneuerbarer Energien würden über eine Positivliste geregelt werden müssen. Wichtig wäre ebenfalls eine klare Definition dessen was „Nullemissionsgebäude im Bestand“ bedeutet; andernfalls würden automatisch die Anforderungen an Neubauten gelten.
II. Neubauenergiegesetz (Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWSB)
Einem reinen Neubauenergiegesetz könnte ebenfalls ein technologieoffener Standard für EU-Nullemissionshäuser zugrunde liegen können – basierend auf dem bestehenden Referenzgebäudesystem . Die Komplexität der Nachhaltigkeitsanforderungen muss an den jeweiligen Gebäudetyp angepasst sein: Bei Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern sollten beispielsweise keine umfangreichen Berechnungen erforderlich sein; stattdessen könnten diese durch einfache Bauteiltabellen erfüllt werden.
Nichtwohngebäude: Die zwei Millionen Nichtwohngebäude könnten separat behandelt werden müssen. Neben einer klaren Unterscheidung zwischen energetischen Maßnahmen bei Neubauten versus Bestandsimmobilien wäre hier zunächst eine Kategorisierung notwendig: So lässt sich beispielsweise die energetische Sanierung eines Bürohauses nicht mit jener einer Produktionshalle vergleichen.
Zudem wäre es sinnvoller denn je ,die Regelungen zur Gebäudeenergie in Deutschland neu zu organisieren um damit auch der EU-Gebäuderichtlinie EPBD(Energy Performance of Buildings Directive) gerecht zu werden.Diese Richtlinie muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden ,und sieht bereits vor,dass Modernisierungs- von Neubaumaßnahmen getrennt betrachtet wird .
Weitere Informationen zum Konzept eines neu strukturierten Gesetzes über Energieeffizienz bei Bestandsmodernisierungen/Sanierungen sowie im Bereich Neubau,Nichtwohngebäude sowie EPBD-Implementierung finden Sie hier: https://ots.de/Je2OV1
Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle, vertritt sämtliche am Bau beteiligten Produkte rund um das Thema moderne Gebäudehülle.Dazu gehören Hersteller von Steinen,Fenstern,Türen,Fassaden,Putzsystemen sowie Dämmstoffen.Die effiziente Gestaltung dieser Hüllen ist entscheidend um Klimaziele zu erreichen,sowie einen Beitrag zum Werterhalt einer Immobilie,zur Förderung von Komfort als auch Gesundheit zu leisten.
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