Die Verbände der Verleger, darunter der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Medienverband Freie Presse (MVFP), begrüßen die gestern im Trilog erzielte Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausdrücklich.
Wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, werden fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von den Regelungen der EUDR ausgenommen. Diese Maßnahme schützt Presseunternehmen und Buchverlage vor übermäßigen Auflagen und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit in diesem Bereich.
„Diese Entscheidung sendet ein starkes Signal zum Schutz von Pressefreiheit und Vielfalt innerhalb Europas“, betonen BDZV, BVDA und MVFP gemeinsam. Sie unterstreicht zudem, dass Umweltschutzmaßnahmen zum Erhalt unserer Wälder mit dem Schutz einer freien Medienlandschaft vereinbar sind.
Die Ausnahme für fertiggestellte Druckprodukte bewahrt den Kerninhalt der EUDR: Das Holz beziehungsweise das Papier, das Verlage verwenden, muss künftig den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. So bleibt sowohl die Umwelt als auch die Waldökologie geschützt – während gleichzeitig unnötige Regulierungen für die Presselandschaft vermieden werden.
Das Europäische Parlament sowie der Rat sind nun aufgefordert, diese Einigung zeitnah zu bestätigen und unverändert in das endgültige Gesetz aufzunehmen. Nur auf diese Weise kann die EUDR ihre umweltpolitischen Ziele erreichen ohne dabei die Freiheit der Presse in Europa einzuschränken.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Die Verbände der Verleger, darunter der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Medienverband Freie Presse (MVFP), begrüßen die gestern im Trilog erzielte Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausdrücklich.
Wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, werden fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von den Regelungen der EUDR ausgenommen. Diese Maßnahme schützt Presseunternehmen und Buchverlage vor übermäßigen Auflagen und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit in diesem Bereich.
„Diese Entscheidung sendet ein starkes Signal zum Schutz von Pressefreiheit und Vielfalt innerhalb Europas“, betonen BDZV, BVDA und MVFP gemeinsam. Sie unterstreicht zudem, dass Umweltschutzmaßnahmen zum Erhalt unserer Wälder mit dem Schutz einer freien Medienlandschaft vereinbar sind.
Die Ausnahme für fertiggestellte Druckprodukte bewahrt den Kerninhalt der EUDR: Das Holz beziehungsweise das Papier, das Verlage verwenden, muss künftig den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. So bleibt sowohl die Umwelt als auch die Waldökologie geschützt – während gleichzeitig unnötige Regulierungen für die Presselandschaft vermieden werden.
Das Europäische Parlament sowie der Rat sind nun aufgefordert,
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