Am gestrigen Abend haben sich die Gesetzgeber der Europäischen Union, bestehend aus Rat und Parlament, auf eine Vereinfachung der Verordnung zum Schutz vor Entwaldung verständigt.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kommentierte diese Entwicklung wie folgt:
„Die erzielte Einigung stellt ein bedeutendes Zeichen für Vernunft dar. Das sogenannte Once-only-Prinzip sorgt künftig dafür, dass Sorgfalts- und Berichtspflichten klar dort angesiedelt sind, wo sie hingehören: bei den Unternehmen, die Produkte erstmals in den europäischen Markt einführen. Für Betriebe im Baugewerbe entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung.“
„Es ist unmissverständlich: Wir als Bauwirtschaft bekennen uns zum Schutz der Wälder und lehnen jegliche Form von illegalem Holzeinschlag entschieden ab. Wichtig ist jedoch auch, dass nicht ganze Branchen pauschal unter Verdacht gestellt werden dürfen. Der nun gefundene Kompromiss verbindet wirksame Kontrollen mit praktikablen Abläufen für alle Beteiligten.“
„Die verschobene Umsetzung um ein Jahr ist nachvollziehbar und notwendig, da die rechtlichen sowie technischen Rahmenbedingungen aktuell noch nicht erfüllt sind. Zudem begrüßen wir ausdrücklich den Plan der EU-Kommission bis April 2026 weitere Vereinfachungen zu prüfen – das zeugt von Weitsicht und erhöht die Chancen auf eine praxisnahe sowie effektive Umsetzung.“
„Nun liegt es an Parlament und Mitgliedstaaten der EU, diese Einigung offiziell zu bestätigen und damit verbindliche Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Behörden herzustellen.“
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