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Deutsche Umwelthilfe startet Eilantrag gegen Tempo-30-Abschaffung in Berlin und ruft zur bundesweiten Verkehrswende-Mitmachaktion auf

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
Dezember 8, 2025
in 15
0

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Eilantrag gegen die rechtswidrige Aufhebung der Tempo-30-Zone auf der Saarstraße im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kündigt weitere juristische Schritte an, um das Tempo 30 unter anderem auf der stark von bis zu 1.000 Schülern täglich genutzten Albrechtstraße in Berlin zu erhalten.

Im Rahmen einer bundesweiten Mitmachaktion ruft die DUH Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen eine Schwächung des Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehrs einzusetzen: https:////mitmachen/verkehrswende-jetzt/

Während andere europäische Großstädte wie Paris, Brüssel oder Bologna bereits Tempo 30 als Standardgeschwindigkeit eingeführt haben, setzt sich der Berliner Senat weiterhin gegen sichere Fahrrad- und Schulwege ein und fördert stattdessen Lärm sowie Umweltbelastungen. Die jetzt aufgehobenen Tempo-30-Bereiche wurden im Jahr 2019 durch gerichtliche Entscheidungen erwirkt – initiiert von der Deutschen Umwelthilfe im Zuge ihrer Luftreinhalteklage. Gegen die Aufhebung dieser Regelung auf der Saarstraße unterstützt die DUH nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin mit dem Ziel einer sofortigen Wiedereinführung von Tempo 30.

Laut rechtlicher Bewertung ist das Tempolimit aus Gründen des Schutzes aller Verkehrsteilnehmer zwingend erforderlich: Unübersichtliche und ungesicherte Querungsstellen für Fußgänger stellen eine dauerhafte Gefahrenquelle dar. Darüber hinaus bereitet die Umweltschutzorganisation weitere Klagen vor – beispielsweise für die Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf –, wo Verkehrszählungen ein bis zu vierzigfach höheres Schüleraufkommen nachweisen konnten als zuvor von den Behörden angegeben.

Jürgen Resch erklärt: „Wir treten entschieden gegen eine verkehrspolitische Haltung an, welche Menschen gefährdet – insbesondere Kinder. So wie wir früher erfolgreich gerichtlich verhindert haben, dass Radwege zugunsten von Autoparkplätzen zurückgebaut werden, sind wir auch jetzt überzeugt davon, die neuen Verfahren gewinnen zu können. Die Abschaffung von Tempo 30 in Bereichen mit hohem Fußgänger- und Radfahreraufkommen ist nicht nur fahrlässig und riskant sondern auch rechtswidrig.“

„Übrigens hat unser gesellschaftlicher Protest bereits bei dem Fall Kantstraße dazu geführt, dass rechtswidrige Planungen gestoppt bzw. angepasst wurden. Dies gilt ebenso für das Thema Tempo 30: Wir werden uns weiterhin vehement sowohl in Berlin als auch bundesweit dafür einsetzen, dass Verkehrsmaßnahmen zum Schutz aller umgesetzt werden.”

„Übrigens brauchen unsere Städte dringend mehr Bereiche mit Tempolimit – für sichere Schulwege sowie saubere Luft ohne unnötigen Lärmschutz.” 

Daher ruft die DUH alle Menschen deutschlandweit dazu auf, sich aktiv für eine nachhaltige Verkehrswende einzusetzen – unterzeichnet unseren Appell!“

Aktuell prüft die Deutsche Umwelthilfe rechtliche Schritte zur Verhinderung weiterer Aufhebungen zahlreicher bestehender Tempo-30-Strecken in Berlin. Diese Zonen waren ursprünglich eingerichtet worden,&space;nachdem...

Pressekontakt:

Jürgen Resch,&space;Bundesgeschäftsführer
0171&;3649170,&space;resch@duh.de

DUH-Newsroom:
030&;2400867&-20,&space; presse@duh.de





Tags: Auto / VerkehrEilantragKlimaschutzPolitikRechtsprechungSaarstraßeTempo 30UmweltVerkehrVerkehrssicherheit
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