Die Europäische Union hat die Richtlinie zu Lieferketten im Trilogverfahren erheblich abgeschwächt. So gilt sie nun erst für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Zudem wurden verbindliche Klimatransitionspläne gestrichen und eine einheitliche EU-weite Haftung aufgehoben. Dadurch werden genau jene Verpflichtungen ausgehöhlt, die Firmen eigentlich zu einer effektiven Risikoanalyse und -vermeidung verpflichten sollten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung eindringlich auf, diese Vereinbarung im Rat entschieden abzulehnen, da sie zulasten von Umwelt- und Menschenrechtsschutz geht.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Diese Einigung stellt einen direkten Angriff auf den Schutz von Menschenrechten sowie Umwelt und Klima dar. Unter dem Druck konservativer Kreise entzieht das EU-Parlament Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zum Rechtsschutz. Gleichzeitig benachteiligt es Unternehmen, die verantwortungsbewusst handeln, gegenüber ihren Wettbewerbern. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag im Rat ablehnen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit in der Menschenrechts-, Klima- und Handelspolitik bewahren will.„
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer
Telefon: 0160 90354509
E-Mail: mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
Telefon: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de