Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes als Bedrohung für den Natur- und Umweltschutz an. Dieser Entwurf soll heute im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu:
„Der Schutz unserer natürlichen Ressourcen und die Erhaltung wichtiger kohlenstoffspeichernder Ökosysteme dürfen beim raschen Ausbau der Infrastruktur nicht vernachlässigt werden. Die Bundesregierung plant mit diesem Gesetzesentwurf de facto die Abschaffung eines entscheidenden Instruments zur Verantwortungnahme von Verursachern von Umweltschäden – nämlich der Eingriffsregelung im deutschen Naturschutzrecht. Die vorgesehenen Kompensationszahlungen können die Schäden an der Natur sowie den Verlust seltener Tier- und Pflanzenarten nicht ausgleichen. Daher muss das angekündigte Gesetz über den Bedarf an Naturflächen gleichzeitig mit dem Infrastrukturpaket präsentiert werden, um die Wiederherstellung von Lebensräumen als vorrangiges öffentliches Interesse zu definieren.“
Jürgen Resch, ebenfalls Bundesgeschäftsführer der DUH, fügte hinzu:
„Zukünftig sollen selbst neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen und Lkw-Parkplätze Priorität genießen und als überragendes öffentliches Interesse betrachtet werden sowie zur öffentlichen Sicherheit beitragen. Damit setzt diese Bundesregierung ihren anti-klimatischen Kurs fort, wie ihn die Automobilindustrie diktiert hat: Dieses ‚Gesetz zur Beschleunigung des Straßenbaus‘ zielt darauf ab, Umweltbelange sowie behördliche Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligungen zu untergraben. Dabei haben Umweltverbände bereits mehrfach bewiesen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden können – ohne dabei unsere Klimaziele aus den Augen zu verlieren.“
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