Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mit Nachdruck die Einführung eines Gesetzes zur Förderung der Demokratie, das eine solide und dauerhafte Grundlage für die Stärkung der Zivilgesellschaft schaffen soll. Gerade angesichts aktueller Einsparungen bei Programmen zur Demokratieförderung und zunehmender Gefährdungen von Demokratieinitiativen ist ein solches Gesetz aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend notwendig. Es bedarf einer verlässlichen Absicherung der bisher oft unsicheren Strukturen in diesem Bereich durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Regionen, wobei alle Alters- und Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden müssen. Nur so kann den Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive gegeben werden, anstatt weiterhin kurzfristige Projektförderungen zu praktizieren.
„Unsere demokratische Gesellschaft lebt von einer Kultur des gemeinsamen Miteinanders. Sie basiert vor allem auf einer aktiven, handlungsfähigen und vielfältigen Zivilgesellschaft sowie dem Engagement aller Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, im Rahmen der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“. Dabei seien Kinder ausdrücklich als integraler Bestandteil unserer Gesellschaft zu verstehen: Demokratie bedeutet die Beteiligung möglichst aller gesellschaftlichen Gruppen am öffentlichen Leben – einschließlich aller Altersstufen. Kinder sind somit nicht nur zukünftige Teilnehmer an demokratischen Prozessen im Erwachsenenalter, sondern bereits jetzt wesentlicher Teil dieser Praxis.
„Ein praxistaugliches Demokratiefördergesetz ist unerlässlich, um die Grundwerte unserer Demokratie zu festigen und eine inklusive sowie partizipative Gesellschaft über alle Generationen hinweg zu fördern“, so Krüger weiter. Ein solches Gesetz würde zudem ein starkes gesellschaftliches Signal senden: Die Meinungsfreiheit bleibt geschützt und die Rechte aller Menschen erfahren Respekt. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich daher vehement für nachhaltige Förderstrukturen mit angemessener finanzieller Ausstattung ein – insbesondere zur Unterstützung demokratischer Bildung sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Dies ist entscheidend dafür, dass demokratische Werte auch künftig aktiv gelebt werden können. Für benachteiligte Gruppen sind leicht zugängliche Angebote auf kommunaler Ebene besonders wichtig. Darüber hinaus muss das Gesetz nicht nur finanzielle Hilfen gewährleisten; es sollte auch einen rechtlichen Rahmen schaffen, um politische Bildung in Schulen sowie anderen Bildungseinrichtungen nachhaltig zu stärken – inklusive Erhalt und Ausbau bestehender Landeszentralen für politische Bildung.“
„All dies lässt sich am besten durch einen gesetzlichen Auftrag des Bundes realisieren: Zur Förderung von Demokratieentwicklung, politischer Bildung sowie Prävention gegen Extremismus jeglicher Art ebenso wie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit; außerdem zur Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt mit umfassender Teilhabe“, erläutert Krüger abschließend. Eine solche Verpflichtung müsse mit verlässlicher Finanzierung verbunden sein – vorzugsweise durch längere Förderzeiträume samt struktureller Unterstützung –, damit Programme kontinuierlich evaluiert beziehungsweise angepasst werden können; denn Demokratie sei ein fortlaufender Prozess ohne festen Endpunkt.
Die bisher häufig projektbezogene Förderung führt hingegen oft zu Unsicherheiten innerhalb zivilgesellschaftlicher Initiativen.
Darüber hinaus sollte neben projektgebundener Hilfe dringend auch eine institutionelle Förderung etablierter Organisationen erfolgen.
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