Gehaltsanpassung für die Führungsebene – Stillstand für die Basis?
Das Timing könnte provokanter kaum gewählt sein.
Es wird noch einige Jahre dauern, bis das bestehende verfassungswidrige Defizit in den unteren Gehaltsgruppen durch eine höchstrichterliche Entscheidung behoben werden kann. Unklar bleibt zudem, ob nur diejenigen Anspruch auf einen Ausgleich der zu niedrigen Bezahlung haben, die jährlich Widerspruch einlegen. Währenddessen soll nun kurzfristig eine Gehaltserhöhung für die Führungsebene im Schatten der Polizeireform erfolgen – jedoch anders als bei der Polizei selbst. Es erfolgt keine Betrachtung der Aufgaben oder Änderungen in den Strukturen; es geschieht einfach so.
„Man kann gerne den Ansatz zur Strukturreform der Polizei verfolgen. Aber dann sollte man bitte an der Basis beginnen und nicht an der Spitze. Seit vielen Jahren setzen wir uns für eine zweigeteilte Laufbahn und einen prüfungsfreien Aufstieg im mittleren Dienst bei der Berliner Feuerwehr ein. Ein eigener Laufbahnzweig für den Rettungsdienst ist sogar schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag festgehalten worden, doch bisher ist nichts geschehen. Dabei geht es um diejenigen, die täglich am Patienten arbeiten, Brände löschen und an Unfallstellen helfen. Im Echo des Urteils des Verfassungsgerichts – das beweist, dass seit 2008 verfassungswidrig entlohnt wird und viele einfach „Pech“ hatten – zieht sich die Behördenspitze nach oben zurück. Wer mit den Ergebnissen aus Mitarbeiterbefragungen vertraut ist, erkennt das enorme Maß an Entfremdung zur Behördenleitung“, erklärt Lars Wieg, Vorsitzender von dfeug Berlin-Brandenburg.
Wieg fügt hinzu: „Man kann all dies tun; wir erwarten jedoch eine echte Reform. Wir verlangen nach einer fairen und modernen Laufbahnarchitektur sowie einer längst überfälligen Evaluation der Strukturreform von 2020. Zudem erwarten wir Gehälter, die tatsächliche Verantwortung widerspiegeln können; eine Erhöhung in Spitzenpositionen darf nur das Resultat einer Strukturreform sein und nicht deren Ausgangspunkt“.
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