Auf der heutigen Sitzung der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund berichtete Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, ausführlich über die finanzielle Lage sowie die Prognosen zur Rentenanpassung im kommenden Jahr und die zukünftige Entwicklung der allgemeinen Rentenversicherung.
Gunkel erläuterte, dass rund 75 Prozent aller Einnahmen weiterhin aus Beitragszahlungen stammen. Die Zuschüsse des Bundes spielen zwar eine Rolle, doch ihr Anteil an den Gesamteinnahmen ist seit Beginn des Jahrtausends weitgehend konstant geblieben. Entgegen gängiger Annahmen habe sich die Abhängigkeit von diesen Zuschüssen nicht kontinuierlich erhöht.
Stabile Zunahme bei Beitragseinnahmen
Für das Jahr 2025 wird mit Beitragseinnahmen in Höhe von etwa 321 Milliarden Euro gerechnet. Insbesondere durch gestiegene Löhne erwartet man einen Anstieg der Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit um rund 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bleibt dabei stabil.
Anstieg der Ausgaben wird durch Rücklagen kompensiert
Die Ausgaben werden voraussichtlich um circa vier Milliarden Euro höher sein als die Einnahmen im Jahr 2025. Dieser Fehlbetrag soll vollständig durch die Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt werden, deren Bestand zum Jahresende auf etwa 41,5 Milliarden Euro geschätzt wird – das entspricht ungefähr dem Wert von 1,39 Monatsausgaben. Dies bedeutet erstmals seit 2011 eine Unterschreitung der oberen Grenze dieser Rücklage.
Anhebung des Beitragssatzes ab 2028 geplant
Trotz eines hohen Niveaus Ende 2025 soll sich die Nachhaltigkeitsrücklage in den Folgejahren planmäßig bis auf eine neue Untergrenze reduzieren und damit einen Anstieg des Beitragssatzes nach sich ziehen. Nach aktuellen Berechnungen ist dies für das Jahr 2028 vorgesehen; dann könnte ein Satz von etwa 19,8 Prozent gelten. Bemerkenswert sei zudem laut Gunkel das Fehlen einer erneuten Begrenzung dieses Satzes im aktuellen Rentenpaket – ein Schritt, den er als notwendig erachtet.
Mütterrente III: Finanzierung durch den Bund begrüßt
Die geplante Mütterrente III soll vom Bund finanziert werden – ein sachgerechter Ansatz nach Ansicht Gunkels. Er fordert jedoch auch eine Übernahme der Kosten für alle anderen Kindererziehungszeiten-Rentenleistungen durch den Bund, insbesondere für Mütterrenten I und II; bisher tragen hierfür überwiegend Beitragszahlerinnen und -zahler die Last ohne entsprechende Beiträge vom Staat zu erhalten.
Zuverlässige Bundeszuschüsse gefordert
Gunkel thematisierte ebenfalls finanzielle Auswirkungen weiterer Maßnahmen aus dem Rentenpaket: So führt beispielsweise eine Verlängerung bestimmter Stabilitätsmechanismen zu dauerhaft höheren Ausgaben ab dem Jahr 2032 in Höhe von knapp zwölf Milliarden Euro jährlich – diese sollen laut Gesetz vom Bund erstattet werden. Ob diese Zusagen eingehalten werden können, bleibe abzuwarten.
Kritisch bewertet wurde zudem eine Sonderregelung im Paket: Der Mechanismus zur Anpassung der Bundeszuschüsse bei steigendem Beitragssatz soll vorübergehend außer Kraft gesetzt werden – was Gunkel als fiskalisch motivierte Verlagerung finanzieller Lasten zulasten der Beitragszahlenden bezeichnete.
Kaufkraftsteigerung für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2026
Die prognostizierte Erhöhung der Rente um circa 3, 73 % liegt über einer erwarteten Inflationsrate von etwa 2, 1 % in 2026. „Dadurch steigt die reale Kaufkraft unserer Versicherten spürbar“, so Gunkel abschließend.
Der vollständige Bericht steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung.
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