Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsdebatte zur neuen Gentechnik (NGT) in Europa zeichnet sich eine weitreichende Deregulierung ab: Gestern einigten sich die EU-Institutionen im Trilogverfahren auf entsprechende Regelungen. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), äußerte dazu:
„Das Ergebnis des Trilogs ist nicht akzeptabel. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel widerspricht dem klaren Wunsch der Mehrheit der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Dadurch würden Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Landwirtschaft ihre Entscheidungsfreiheit verlieren. Es ist unverantwortlich, die Umwelt bewusst unnötigen Risiken auszusetzen, indem auf eine sorgfältige Risikobewertung verzichtet wird. Jetzt muss Deutschland im Agrarrat diesem Beschluss widersprechen. Im Europäischen Parlament könnte nur eine Mehrheit entstehen, wenn die EVP gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen stimmt – eine solche Allianz würde einen Tabubruch bedeuten, indem 450 Millionen Menschen künftig gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung konsumieren müssten.“
Hintergrundinformationen:
Am 3. Dezember führten Vertreterinnen und Vertreter des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission Verhandlungen über den Entwurf einer Verordnung zur Regulierung von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT). Lange Zeit gab es keine Einigung aufgrund stark divergierender Positionen: Das Europaparlament forderte unter anderem verpflichtende Kennzeichnungen sowie ein Patentverbot für NGT-Pflanzen. Der dänische Ratsvorsitz konnte nun einen gemeinsamen Kompromissentwurf vorlegen, welcher nun sowohl im EU-Parlament als auch im Rat qualifizierte Mehrheiten finden muss.
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