Die Senatsverwaltung Berlins für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Akteneinsicht zu den gestoppten Radwegprojekten zu gewähren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach einem Antrag der DUH. Seit zwei Jahren verweigert die Verwaltung trotz rechtswidriger Praxis die Herausgabe der verkehrsrechtlichen Unterlagen zum Radweg in der Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln.
Drei Radwegeprojekte bleiben auch nach teilweiser Aufhebung des umstrittenen Baustopps weiterhin ausgesetzt, obwohl sie bereits rechtlich angeordnet sind. Die DUH fordert nun eine unverzügliche Umsetzung aller betroffenen Fahrradwege.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Unser jüngster Erfolg vor Gericht bestätigt erneut: Die Senatsverwaltung schreckt nicht davor zurück, Gesetze zu missachten, um ihre ideologisch motivierte Anti-Fahrrad-Politik durchzusetzen. Verkehrssenatorin Ute Bonde versucht Berlin ins fossile Zeitalter zurückzuführen – doch die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich sichere Fahrradwege sowie flächendeckend Tempo 30-Zonen dort, wo Menschen leben. Außerdem fordern sie einen besseren Takt bei Bus und Bahn statt neuer Stadtautobahnen oder einer weiteren Landebahn am BER. Mit unseren Klagen gegen die Aufhebung von Tempo 30-Regelungen sowie gegen den absurden Radwegestopp setzen wir konkrete Maßnahmen durch für einen sichereren und klimafreundlicheren Verkehr in der Hauptstadt.“
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits im Mai 2024 entschieden, dass die Senatsverwaltung Akteneinsicht gewähren muss; ein Berufungsantrag wurde abgelehnt. Der daraufhin eingereichte Zulassungsantrag zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde am 15. Dezember 2025 ebenfalls abgewiesen. Im Anschluss daran muss die Verwaltung nun auch Dokumente zu den Projekten Roedernallee und Blankenfelder Chaussee herausgeben – damit kann die DUH weitere rechtliche Schritte prüfen.
Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Vertreterin der DUH im Verfahren erklärt: „Das Oberverwaltungsgericht hat klar festgelegt: Die Senatsverwaltung ist gesetzlich zur Transparenz verpflichtet! Ihr Versuch einer Verzögerungstaktik mittels Berufungszulassung zeigt nur eines – mangelndes Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem öffentlichen Vertrauen in staatliches Handeln.“
Hintergrund:
Unter Verkehrssenatorin Manja Schreiner wurde einst ein Baustopp für insgesamt 19 fertig geplante Fahrradwege verhängt. Dank des Drucks von DUH sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen konnten inzwischen 16 dieser Wege wieder freigegeben werden. Dennoch bleiben insbesondere Projekte wie jene an Stubenrauchstraße (Neukölln), Roedernallee (Reinickendorf) und Blankenfelder Chaussee (Pankow) weiterhin blockiert.
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