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Bausparkassen betonen die Bedeutung selbst genutzten Wohneigentums in der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

by Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Dezember 5, 2025
in 15
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Der lang erwartete Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge wurde nun veröffentlicht. Die Verbände der Bausparkassen begrüßen besonders, dass die geplanten Änderungen auch die Eigenheimrente stärken.

Das heute vorgestellte Gesetzesvorhaben zur Neugestaltung der geförderten privaten Altersvorsorge bringt zahlreiche längst überfällige Vereinfachungen mit sich. Besonders hervorzuheben ist die beitragsabhängige Zulagenförderung, von der vor allem Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen sowie Haushalte mit Kindern profitieren werden. Dies betrifft ebenfalls die Eigenheimrente und erleichtert somit den Vermögensaufbau durch selbst genutztes Wohneigentum im Alter. Das eigene Zuhause bleibt eine tragende Säule innerhalb der staatlich unterstützten privaten Altersvorsorge.

Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, bewertet den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums positiv: „Als führende Anbieter in Sachen Eigenheimrente freuen wir uns darüber, dass selbst genutztes Wohneigentum als gleichwertige Form privater Altersvorsorge anerkannt wird.“

Das Leben im eigenen Heim gilt als eine äußerst sinnvolle Möglichkeit für die private Vorsorge im Alter. Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, betont: „Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen eindrucksvoll die Vorteile von selbst genutztem Wohneigentum bei der Absicherung im Ruhestand.“ Geringere Wohnkosten bedeuten gerade für Senioren einen erheblichen finanziellen Vorteil. Zudem verfügen Eigentümer über ein deutlich höheres Vermögen als Mieter – ein Ergebnis bewusster Sparentscheidungen und Tilgungsleistungen beim Immobilienerwerb.

König und Guthmann weisen zudem darauf hin: „Wer ausschließlich auf Renditen schaut, sollte wissen: Immobilien bieten vergleichbare Erträge wie Kapitalmarktanlagen – jedoch mit dem zusätzlichen Plus an Lebensqualität durch das eigene Zuhause bereits vor dem Renteneintritt.“

Beide Vertreter sind sich einig darin, dass es richtig ist, dass diese Reform nicht nur auf Kapitalmarktprodukte setzt – wie oft öffentlich diskutiert –, sondern das selbstgenutzte Wohneigentum als zentrale und beliebte Form privater Alterssicherung wertschätzt.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Tags: AltersvorsorgeBau / ImmobilienFinanzdienstleistungFinanzenGesetzeGovernanceImmobilienPolitikVerbände
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