Ab sofort haben Patientinnen und Patienten das Recht auf eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsunterlagen. Dr. Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt diese neue Regelung im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Anpassung des Behandlungsvertragsrechts“. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz heute in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet.
„Mit dieser neuen Regelung zur Einsichtnahme in die Behandlungsakten setzt das Bundesjustizministerium die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht um. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte der Patienten dar, da das Recht auf Einsichtnahme in ihre vollständige persönliche Behandlungsakte durch das heute beschlossene Gesetz konkretisiert wird. Zukünftig sind Arztpraxen und Kliniken verpflichtet, den Patientinnen und Patienten auf Anfrage kostenlos eine erste Kopie ihrer Akte bereitzustellen.
Eine aktuelle Umfrage der AOK zusammen mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit hat ergeben, dass viele Patientinnen und Patienten nach wie vor erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um Zugang zu ihren Unterlagen zu erhalten. Um bestehende Defizite bei der Einsichtnahme zu beheben, fordern wir zusätzliche Verbesserungen im Bereich des Patientenrechtegesetzes. Es sollten rechtliche Konsequenzen folgen, wenn Patientinnen oder Patienten ohne Angabe von Gründen der Zugang zu ihrer vollständigen Behandlungsakte verweigert wird. Auch sollte gesetzlich festgelegt werden, wie die Aktenaufbereitung erfolgt, damit nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über bisherige Therapien sowie deren Ergebnisse erhalten können.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung von Behandlungsmaterialien fordern wir zudem eine Ausweitung des Einsichtsrechts für Patientinnen und Patienten auf Zugriffsrechte sowie Änderungsprotokolle ihrer digitalen Akte. Darüber hinaus sollte dieses Recht auch für Dokumente wie Hygienepläne oder Medizinproduktebücher gelten, sofern diese für den Verlauf der Behandlung relevant sind.”
Für weitere Informationen zum Positionspapier der AOK-Gemeinschaft bezüglich der Weiterentwicklung von Patientenrechten: https://www.aok.de/pp/bv/positionen
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