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Anhörung zur Notfallreform: AOK verlangt verbesserte Steuerung und Organisation im ambulanten Sektor

by AOK-Bundesverband
Dezember 10, 2025
in 15
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Ende November präsentierte das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung, der an mehreren Stellen überarbeitet werden sollte. Ziel ist es, die Patientenströme von den Notaufnahmen hin zu ambulanten Versorgungsangeboten deutlich zu lenken. Dies betont Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, im Rahmen der heutigen Verbändeanhörung:

„Die Neugestaltung der Notfallversorgung ist dringend erforderlich und längst überfällig. Die wesentlichen Vorschläge im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums bewegen sich aus Sicht der AOK in die richtige Richtung – insbesondere die geplanten Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ). Gerade durch letztere kann eine bessere Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung erreicht werden, was eine nachhaltige Steuerung der Patientinnen und Patienten ermöglicht – vorausgesetzt, sie werden nach einheitlichen bundesweiten Standards umgesetzt.“

„Damit die Kernbestandteile dieser Reform ihre volle Wirkung entfalten können, sind jedoch auch tiefgreifende strukturelle Anpassungen im Rettungsdienst sowie eine konsequente Verlagerung von Behandlungen aus Krankenhäusern in den ambulanten Bereich notwendig. Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf diese Aspekte nicht ausreichend: So sollen Krankenhäuser ohne INZ weiterhin ambulante Notfälle versorgen dürfen. Zudem sieht das Konzept vor, dass alle Hilfesuchenden nach einer Ersteinschätzung innerhalb eines INZ unabhängig vom Schweregrad ihrer Beschwerden ärztlich untersucht werden müssen – eine direkte Weiterleitung in reguläre vertragsärztliche Strukturen wird hingegen ausgeschlossen. Dabei sollte Letzteres Standard sein.“

„Ohne klare Zugangs- und Steuerungsmechanismen droht sogar eine stärkere Belastung für bestehende Notaufnahmen als bisher; solche konzeptionellen Schwächen verhindern zudem Einsparungen trotz angespannter Finanzlage. Im Gegenteil: Neue Leistungen wie Fahrtkostenerstattungen sollen eingeführt werden und erhöhen somit Ausgaben für Krankenkassen sowie Arbeitgeber und Versicherte gleichermaßen. Einsparpotenziale könnten allenfalls mittelfristig durch Kapazitätsreduzierungen oder Zusammenlegungen von Rettungsleitstellen realisiert werden; kurzfristig sind zusätzliche Transformationskosten zu erwarten.“

„Positiv hervorzuheben ist dagegen die eindeutige Festlegung im Entwurf, dass Kassenärztliche Vereinigungen auch für notdienstliche Akutversorgungen verantwortlich sind. Der Ausbau telemedizinischer Angebote sowie Möglichkeiten zur Arzneimittelverordnung oder Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ermöglichen es vielfach bereits heute, Behandlungsanlässe abschließend außerhalb von Kliniken zu klären – was wiederum entlastend auf Notaufnahmen wirkt.“

„Ebenso sinnvoll erscheint das Instrument einer standardisierten Ersteinschätzung zur Bestimmung des Dringlichkeitsgrades und geeigneten Versorgungsweges; dieses Verfahren könnte zukünftig auch bei Primärversorgungsmodellen Anwendung finden sollten alle Zugangspunkte einheitlich damit arbeiten – einschließlich Rettungsleitstellen –, um konsistente Entscheidungen sicherzustellen.“

„Für einen erfolgreichen Reformprozess muss zudem das geplante Primärversorgungssystem mitgedacht werden: Terminservicestellen ebenso wie Akutleitstellen sollten weiterentwickelt werden und gemeinsam mit Primärversorgungspraxen als erste Anlaufstelle fungieren – nicht nur bei akuten Fällen sondern generell für vertragsärztliche Leistungen.“

„Letztendlich kommt es darauf an, dass Bund, Länder und Kommunen konstruktiv zusammenarbeiten; föderale Interessenskonflikte dürfen nicht zulasten einer leistungsfähigen Versorgung gehen! Die Bevölkerung muss sich auf ein funktionierendes System verlassen können.“

Nähere Informationen zur Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf finden Sie unter: https://www.aok.de/pp/gesetz/notfallversorgung/

Ansprechpartner Presse:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Tags: Gesundheit / MedizinGesundheitspolitikKrankenversicherungNotfallreformPolitikReferentenentwurfVerbände
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