Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben entschieden, ab dem 1. Juli 2026 vorübergehend einen einheitlichen Zollsatz von 3 Euro auf kleine Pakete mit einem Wert von unter 150 Euro zu erheben. Birgit Janik, die Leiterin für Steuern, Finanzen und Controlling beim bevh, äußert sich positiv zu diesem Vorhaben:
„Unsere Branche betrachtet diese Regelung in Verbindung mit der bevorstehenden ‚Handling Fee‘ als einen bedeutenden ersten Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Es ist jedoch entscheidend, dass die Einnahmen tatsächlich zur Verbesserung des Zollsystems verwendet werden, damit es bis 2028 bereit ist für umfassende Kontrollen, wenn die Zollfreigrenze endgültig abgeschafft wird. Der Pauschalzoll steht bisher nicht im Zusammenhang mit der Produktqualität und belastet somit nicht nur unfaire Händler. Ein nachhaltig produziertes Shirt aus einem Drittstaat für 149 Euro wird ebenso teuer wie günstige Modeartikel sein, wenn es direkt an den Endverbraucher versendet wird. Zudem gilt diese Regelung nur für Händler, die im System zur einheitlichen Anmeldung und Abfuhr der Umsatzsteuer (IOSS) registriert sind – also diejenigen Händler, die bereits ihre Bereitschaft signalisiert haben, sich an unsere Vorschriften zu halten.“
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